Bezahlt werden ausschließlich Flächen, die sich nicht in Ihrem Besitz befinden. Eigene Grundstücke sind von der Vergütung ausgeschlossen.
Die Abrechnung erfolgt automatisch jeden Tag um Mitternacht (00:00 Uhr). Dadurch entsteht ein realistisches und dauerhaftes Einkommen durch den Winterdienst.
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BVBHunter -
11. August 2026 um 17:54 -
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